Vor dem Kauf von Windows 7 sollten Sie sich genau überlegen zu welcher Version Sie greifen. Denn wenn Sie sich beim Kauf für die Upgrade-Version entschieden haben, aber keine gültige Lizenz von Windows XP oder Windows Vista besitzen, könnte Windows 7 zur Stolperfalle werden.
Windows 7 Stolperfalle
Studenten erhalten Windows 7 Home oder Professional als Upgrade-Version für günstige 35 Euro oder sogar komplett kostenlos. Auch das Family Pack von Windows 7 ist nur mit einer reinen Upgrade-Lizenz im Handel erhältlich. Die offizielle Voraussetzung für den Erwerb der Upgrade-Version ist eine bestehende Windows XP oder Windows Vista Lizenz, die nach der Installation von Windows 7 ihre Gültigkeit verliert.
Microsoft hat für seine Upgrade-Versionen von Windows 7 bei der Installation einige Hürden aufgestellt. So lässt sich das Betriebssystem nicht einfach auf ein bestehendes Windows XP aktualisieren. Dies klappt nur mit Windows Vista, bei dem mindestens das Service Pack 1 installiert wurde. Ehemalige Windows XP-Nutzer kommen wegen der technischen Unterschiede der Systeme also nicht um eine Neuinstallation herum.
Die eigentlichen Versionen müssen zudem übereinstimmen. Das Upgrade von Windows 7 Home Premium kann demnach nur auf Windows XP Home Premium oder Windows Vista Home Premium beziehungsweise Home Basic installiert werden. Doch das ist noch nicht alles: Auch die Sprachversion und die Upgrade-Version mit einem 32- beziehungsweise 64-Bit-System müssen gleich sein.
Neuinstallation möglich, aber strafbar
Eine einfache Neuinstallation, wie bei der Vollversion von Windows 7 ist seitens Microsoft nicht erwünscht. Man will damit gewährleisten, dass der Nutzer eine gültige Lizenz von Windows XP oder Windows Vista besitzt. Deshalb sucht das Setup-Programm bei der Upgrade-Installation von Windows 7 die Festplatte nach einem bestehenden Windows-System ab. Die Installation auf eine leere Festplatte ist damit eigentlich nicht möglich.
Technisch ist es jedoch machbar mit der Upgrade-Version des Betriebssystems auch eine Neuinstallation durchzuführen. Das heißt also, ohne dass vorher Windows XP oder Windows Vista installiert ist. Laut Microsoft verstößt der Nutzer dabei jedoch gegen den Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) und macht sich damit strafbar. Überlegen Sie sich deshalb vor dem Kauf genau, zu welcher Windows 7-Version Sie greifen, damit das neue Betriebssystem nicht gleich zur Stolperfalle wird.
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